Information zur Rechtschutzversicherung
Ein Rechtsstreit kann teuer werden, sodass schon mancher Verbraucher sein Recht nicht durchgesetzt hat, nur weil er kein Geld hatte und keine Rechtsschutzversicherung.Für alle Eventualitäten des Lebens in denen ein Streitfall vor Gericht ausgetragen werden muss, beziehungsweise bei denen ein Anwalt hinzuziehen ist, bietet die Rechtsschutzversicherung den entsprechenden Schutz.
Die Rechtsschutzversicherung macht eine telefonische Beratung mit einem Anwalt möglich und übernimmt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren.
Bei der Auswahl der passenden Rechtsschutzversicherung kann sich der Verbraucher zwischen verschiedenen Einzelpolicen wie beispielsweise einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung oder einer Privatrechtsschutz-Versicherung entscheiden oder er nutzt die Angebote vieler Versicherer, indem er einkostengünstiges Versicherungspaket abschließt.
Allen Kraftfahrern wird grundsätzlich die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung empfohlen, die auch der ADAC seinen Mitgliedern zu besonders günstigen Tarifen anbietet.
Die private Rechtschutz-Versicherung springt beispielsweise bei solchen Streitigkeiten ein, in denen es um eine Erbschaft geht. Die Berufsrechtsschutz-Versicherung ist nützlich, wenn ein Angestellter sich mit seinem Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Fragen vor Gericht auseinandersetzen muss.
Bei manchen Rechtsschutzversicherungen, die in der Regel Deckungssummen von mindestens 250.000 Euro beinhalten, muss der Versicherte bestimmte Wartezeiten erfüllen, bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Dann müssen zwischen Vertragsabschluss und Rechtsstreit mindestens drei Monate liegen.
Damit wollen die Versicherer vermeiden, dass die Versicherung schon mit der Absicht abgeschlossen wurde, sie sofort zu beanspruchen. Für Rechtstreitigkeiten, die bereits vor Versicherungsabschluss existent waren, treten die Rechtsschutzversicherer nicht ein.
Nutzt ein Versicherter seine Rechtsschutzversicherung im Sinn der Versicherung zu oft, kann der Versicherer den Vertrag allerdings einseitig kündigen. Für den Versicherten ist es dann im Allgemeinen problematisch, eine neue Versicherung zu finden.