Informationen zur Privaten Krankenversicherung für Beamte
Der Beamte oder die Beamtin - nachstehend singular 'Beamte' genannt - steht zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis.Das besondere Treueverhältnis für die Aufgaben, die der Beamte für seinen öffentlich-rechtlichen
Dienstherrn zum Wohle des Staates und der Bürger zu erfüllen hat, hat den Dienstherrn veranlaßt, ein besonderes Versorgungsversprechen für die beamteten Mitarbeiter abzugeben, sowohl für die Altersversorgung als auch für die Krankenversicherung.
Die Beiträge für die Versorgenszusage Krankenversicherung und Pensionszusage trägt der Staat, die
Länder bzw. die Kommunen zu Lasten der Allgemeinheit.
Für die Kosten im Krankheitsfalle erhält der Beamte eine prozentual fest benannte 'Beihilfe' zu den Leistungen.
Der Beamte kann die Differenz zwischen der Beilhilfe und der einer 100%igen Absicherung durch eine
private Krankenversicherung zu seinen Lasten absichern.
Gesetzlich kann sich der Beamte nicht versichern, da keine Grundlage zur Pflichtversicherung bzw. zur freiwilligen Weiterversicherung in der 'Gesetzlichen Krankenversicherung' besteht.
Der Vorteil der Beamtenversorgung gegenüber der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist,
dass 1. der Beamte keine Beiträge zahlt, was beim 'normalen' Arbeitgeber einen Abzug von ca. 6 - 8 %
vom Bruttolohn ausmacht und 2. die prozentale Beihilfe immer auch die besseren Leistungen einer privaten
Krankenversicherung umfassen kann, wie beispielsweise die Vesicherung eines 1- oder 2-Bettzimmers mit
Chefarztbehandlung, auch eine besonderen Behandlung in der verbesserten Gerätemedizin, oder besonders
teure, vermutlich wirksamere, Medikamente, die einem 'normaler' Arbeitnehmer ebenfalls nicht von seiner
gesetzlichen Krankenversicherung zugestanden werden.
Hierfür muss der Angestellte, der ausserhalb einer Behörde in enm Arbeitsverhältnis steht, erhebliche Beträge des monatlichn Einkommens für eine Krankenzusatzverserg aufwenden.