Information zur Hausratversicherung

Die Hausratversicherung versichert den persönlichen Besitz des Versicherungsnehmers gegen Schäden durch Blitz, Brand, Hagel, Sturm und Einbruchdiebstahl.

Salopp gesagt ist alles das Hausrat, was aus einem Haus herausfällt, wenn man es umdreht.

Daneben gibt es allerdings noch einige Sonderregeln, so gehört eine Einbauküche auch dann zum Hausrat, wenn sie nicht speziell für die Wohnung des Versicherungsnehmers angefertigt wurde, sondern nur mit „einigem Aufwand“ in die Wohnung eingebaut wurde.

Nicht zum Hausrat gehören allerdings Fenster und Türen des Hauses oder der Wohnung, diese sind in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Trotzdem werden unter Umständen Schäden an Türen und Fenstern bezahlt, und zwar dann, wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt, bei denen diese Dinge beschädigt wurden.

Die Versicherung gilt nicht nur in der Wohnung des Versicherungsnehmers, sondern auch außerhalb.

Diese Außenversicherung ist allerdings im Normalfall auf 10% der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro beschränkt.

Außerdem gibt es bestimmte Höchstgrenzen für Wertsachen.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, dass heißt, der Versicherungsnehmer versichert immer das, was die im Haushalt vorhandenen Sachen zum jetzigen Zeitpunkt neu kosten würden.

Daher unterschätzen viele Personen den eigentlichen Wert ihres Hausrats.

Die Versicherer bieten inzwischen Standardsätze an, mit denen auch Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann.

Dieser besagt allerdings nicht, dass man niemals unterversichert ist, sondern lediglich, dass die Versicherung bei einem Teilschaden nicht prüft, ob Unterversicherung besteht.

Ist der eigentliche Hausrat bei einem Totalschaden deutlich mehr Wert, kann der Versicherungsnehmer niemals mehr als die Versicherungssumme bekommen.

Die Hausratversicherung ist ebenfalls eine der wichtigsten Versicherungen, selbst wenn Personen nur wenig besitzen, sollte dies abgesichert sein.



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